(Teilweise-) selbstgenutze Ferienhäuser oder -wohnungen

Der Erwerb eines Ferienobjektes ist in der Regel auch damit verbunden, dass dieses Objekt entweder ganz oder teilweise mit Einküfteerzielungsabsicht erworben wurde. Die in diesem und mit dem Laufenden Betrieb zusammenhängenden Kosten sollen, wenn möglich steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu hat der Bundesfinanzhof in einem kürzlich erschienenen Urteil (Az. IX R 26/11) entschieden, dass bei einer sowohl selbstgenutzten als auch fremdvermieteten Ferienwohnung, die Einkünfteerzielungsabsicht – und damit steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten – anhand von Prognosen dargelegt werden muss, die alle erkennbaren objektiven Umstände berücksichtigen. Dies gilt auch, wenn die Fremdvermietung durch einen damit beauftragten Wohnungsvermittler erfolgt und sich die Vermieter entweder den Vorbehalt der Selbstnutzung im Rahmen einer einzelvertraglichen Vereinbarung zusichern lassen oder sich dieser aus einem formularmäßigen …

Verfassungsmäßigkeit des Bruttolistenpreises bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung

Es gab und gibt immer wieder Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der 1 %-Regelung zur Besteuerung der Privatnutzung von PKW´s. In einem neuen Urteil hat der BFH  sich mit dem Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung auseinandersetzen müssen und festgestellt, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (BFH-Urteil vom 13.12.2012, VI R 51/11 ). Der Gesetzgeber nutze mit dieser stark typisierenden und pauschalierenden Bewertungsregelung den nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehenden Gestaltungsspielraum. Der Bruttolistenneupreis sei eine grobe Bemessungsgrundlage für den insgesamt entstehenden Nutzungsvorteil, der ja zusätzlich die Übernahme laufender Kosten und vor allem der Treibstoffkosten umfasse. Der Gesetzgeber unterliege auch keinem Anpassungszwang wegen gesunkener Neuwagenpreise aufgrund hoher Rabatte. Der BFH argumentiert darüber hinaus, dass die 1 %-Regelung nur ein …