Tanken im Ausland

Gerade zur Urlaubszeit wird häufig im Ausland getankt. Sofern Dieselkraftstoff im Ausland getankt und in das Inland verbracht wird, kann dies in bestimmten Fällen dazu führen, dass Energiesteuer festzusetzen ist.

Eine Steuerbefreiung für diesen Kraftstoff ist jedoch gegeben, wenn und soweit er in einem regulären, vom Hersteller eingebauten Tank (Hauptbehälter) befördert wird. Kraftstoffbehälter, die nicht vom Hersteller selbst, sondern von einem Vertragshändler im Auftrag des Herstellers auf Wunsch des Käufers eingebaut worden sind, sind keine Hauptbehälter. Ein Kraftstofftank ist folglich nur dann ein Hauptbehälter, wenn dieser Tank vom Hersteller des Fahrgestells für alle Fahrzeuge desselben Typs bereits werkseitig eingebaut worden ist. Nachträglich eingebaute, vergrößerte oder weitere Tankbehälter in einem Fahrzeug berechtigen nicht zur Anwendung der Befreiungsvorschrift.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat ein anhängiges Verfahren (Az. 4 K 3691/12 VE; hier gehts zur Entscheidung) mit Beschluss vom 18. März 2013 ausgesetzt und den Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Entscheidung vorgelegt. Es sei europarechtlich zweifelhaft, ob nur vom Hersteller des Fahrzeugs eingebaute Tanks von der Steuerbefreiung erfasst würden. Es spreche vieles dafür, die Steuerbefreiung auch auf von Vertragshändlern oder Karosseriebauern eingebaute Kraftstoffbehälter zu erstrecken.Zudem handele es sich beim Tanken im Ausland in diesen Fällen nicht um einen typischen Fall eines steuerlichen Missbrauchs, sondern um die Nutzung der Preisunterschiede in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Auch Privatpersonen, die sich vergrößerte oder zusätzliche Tanks in ihren PKW einbauen lassen und im Ausland tanken, sind von dieser Problematik betroffen, wenn sie den im Ausland getankten Kraftstoff für Fahrten im Inland nutzen.

Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hierzu wird hoffentlich Klarheit schaffen. Wann mit dieser gerechnet werden kann ist jedoch abzuwarten.

 

© Bild: „Tanksäule“ by Helvetica
Quelle: www.piqs.de, Some rights reserved