Hochwasser auf dem Balkan – steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung

In Südosteuropa wurden ganze Landstriche durch das Hochwasser im Mai 2014 verwüstet. Strom- und Trinkwasserversorgungen wurden unterbrochen und Brücken zerstört, so dass einige Dörfer von der Außenwelt abgeschnitten waren bzw. immer noch sind. Eine zusätzliche Bedrohung geht von freigespülten Minen aus dem Bosnienkrieg aus. Von der deutschen Bundesregierung wurde bereits umfangreiche finanziellen Unterstützung zugesagt. Zusätzlich  hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 17. Juni 2014 (Az.: IV C 4 – S 2223/07/0015 :011) eine Verwaltungsregelung erlassen, die die steuerliche Behandlung von verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten der Hochwasseropfer regelt. Sie gelten für Unterstützungsmaßnahmen, die vom 16. Mai 2014 bis 31. Dezember 2014 durchgeführt werden.

Insbesondere gehören hierzu Regelungen zu

  • Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (beispielsweise Sachzuwendungen an Geschäftspartner)
  • lohnsteuerliche Unterstützung an Arbeitnehmer
  • Arbeitslohnspenden
  • vereinfachter Zuwendungsnachweis („Spendennachweis“)

Die entsprechende Verwaltungsregelung finden Sie hier.

© Bild: „Hochwasser “ by miapublic
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