Flutopferhilfe 2013

Mit Schreiben vom 21. Juni 2013 (Az.: IV C 4 – S 2223/07/0015 : 008) hat das Bundesministerium der Finanzen zusammen mit den Finanzbehörden der einzelnen Bundesländer eine Verwaltungsregelung erlassen, die die steuerliche Behandlung von verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten der Hochwasseropfer regelt. Insbesondere gehören hierzu Regelungen zu

  • Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (beispielsweise Sachzuwendungen an Geschäftspartner)
  • lohnsteuerliche Unterstützung an Arbeitnehmer
  • Arbeitslohnspenden
  • vereinfachter Zuwendungsnachweis („Spendennachweis“)
  • Regelungen zur Anwendbarkeit des § 33 EStG („außergewöhnliche Belastungen“)

Die entsprechende Verwaltungsregelung finden Sie hier.

Auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie auch weitere steuerliche Hinweise für Hochwassergeschädigte, wie zum Beispiel Verfahrenserleichterungen bei der Anpassungen der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen, Stundung fälliger Steuern, Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen usw. sowie die Verlinkung zu den länderspezifischen Hinweisen.