Blitzlicht März 2017

GluehbirneThemen der Blitzlicht Ausgabe des Monats März sind unter anderem:
– Aufwendungen für Fortbildungen mit persönlichkeitsbildendem Charakter als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
– Aufwendungen für Geburtstagsfeier im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen
– Rückwirkende Berichtigung von Rechnungen ist möglich
– Eingeschränkter Unfallschutz im Home-Office
– Einkünfteerzielungsabsicht kann auch bei lang andauerndem Leerstand einer Wohnung gegeben sein

Download: Blitzlicht_03-2017

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