• (Unterstützung bei der) Bereitstellung von angeforderten Daten (z. B. elektronischer Buchhaltungsdaten)
  • Verhandlungen mit den Außenprüfern der Finanzver­waltung
  • Prüfung des Berichtes über die steuerliche Außenprüfung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit
  • Überprüfung der Steuerbescheide aufgrund abgeschlossener Betriebsprüfungen
  • Erstellung geänderter Steuererklärungen infolge der steuerlichen Außenprüfung
  • Einlegung von außergerichtlichen Rechtsbehelfen im Zusammenhang mit der steuerli­chen Außenprüfung
  • Simultanberechnung der steuerlichen Auswirkungen verschiedener Verhandlungsoptionen einschließlich der Berechnung von Folgeänderungen für die der steuerlichen Außenprüfung nachfolgenden Veranlagungszeiträume